Externer Datenschutzbeauftragter (DSB) in Esens

Wir bieten Datenschutz-Beratung für allerlei Branchen und Berufsgruppen. Hierbei stimmen wir das Datenschutzkonzept immer auf die jeweiligen Belange der Branche und natürlich auf die Anforderungen des Betriebs ab. Zu unseren Kunden zählen bereits Betriebe in Ostfriesland, daher können wir unsere Dienstleistungen auch in Esens anbieten.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Die Fortbildung zum Datenschutzbeauftragten ist Zeit- und Kostenintensiv. Externe SBs betreuuen meist mehrere Kunden, so dass sich auch mehrere Betriebe die Kosten teilen. Nicht nur die Kosten werden geteilt, sondern auch die mit dem Amt verbundenen Tätigkeiten, wie z. B. die fortlaufende Information zu Themen des Datenschutzes.

Wie teuer ist ein externer DSB?

Bei uns kostet der externe DSB 60,00 € mtl., zzgl. 3,00 € ab der 21. Person, die Daten mit Personenbezug verarbeitet. Neben dem Datenschutz-Management-System sind jeden Monat bis zu 30 Min. Beratung inbegriffen. Darüber hinaus berechnen wir jegliche Inanspruchnahme unseres externen Datenschutzbeauftragten mit 95 € / Stunde.

Rechenbeispiel: Kosten externer Datenschutz

Angenommen Ihr Unternehmen hat 15 Beschäftigte, die personenbezogene Daten verarbeiten. dann zahlen Sie bei uns 450,- € im Jahr durch die monatlichen Gebühren. Hinzu kommen (je nach Bedarf) individuelle Beratungsleistungen, bspw. 990 € pro Jahr (z. B. für die Erstaufnahme oder Überprüfungen (Datenschutz-Audits) durch unseren Datenschutzbeauftragten bei Ihnen in Esens.

Wenn Ihr Unternehmen Personen 40 beschäftigt, die personenbezogene Daten verarbeiten, dann liegt Ihr Jahresbeitrag bei 1200,- € im Jahr. Optional hinzu kommen auch hier individuelle Beratungsleistungen, bspw. 1.000 € pro Jahr (z.B. für die Erstaufnahme oder Vor-Ort-Überprüfungen (Datenschutz-Audits) durch unseren Datenschutzbeauftragten bei Ihnen in Esens.

Unser maximaler Tagessatz liegt bei 995 € und beinhaltet alle Fahrt- und Übernachtungskosten.

Externer DSB: Leistungsangebot

Wir unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter, gemäß Art. 37 EU-DSGVO bei der Errichtung und Aufrechterhaltung einer Ihrem Unternehmenszweck angemessenen Datenschutzorganisation nach den Bestimmungen des Art. 39 EU-DSGVO.

Wir beraten Sie bspw. hinsichtlich:

  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  • Einhaltung und Umsetzung von Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten
  • Wahrung der Rechte Betroffener
  • Einhaltung und Umsetzung des Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Verarbeitungen personenbezogener Daten zu automatisierten Entscheidungen einschließlich Profiling
  • Bewertung und Einführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen und Voreinstellungen
  • Verarbeitungen personenbezogener Daten in Gemeinschaft mit weiteren Verantwortlichen
  • Verarbeitungen personenbezogener Daten im Auftrag (als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter)
  • Erstellung und Führens von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten
  • Einführung eines Verfahrens zum Vorgehen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und damit verbundener Meldepflichten
  • Durchführung von Risikobewertungen von Verarbeitungen personenbezogener Daten im Vorfeld von Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer
  • Videoüberwachungen öffentlich zugänglicher Räume
  • Verarbeitungen personenbezogener Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

 

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