Ombudsperson im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)

Als Ombudsperson sind wir Ihre direkte Anlaufstelle für alle Hinweise und Meldungen zu tatsächlichen, vermuteten, möglichen oder befürchteten Verstößen. Mit unserer Expertise übernehmen wir insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Gemeinsam mit Ihnen richten wir die vorgeschriebenen Meldekanäle ein, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber vertraulich und sicher ihre Informationen übermitteln können.
  • Wir prüfen die eingehenden Hinweise anhand einer ersten Schlüssigkeitsprüfung und bewerten den sachlichen Anwendungsbereich. Anschließend leiten wir unsere Einschätzung hinsichtlich des erforderlichen Reaktions- und Ermittlungsbedarfs an Sie weiter.
  • Als Ombudsperson übernehmen wir die fristgerechte Kommunikation mit der hinweisgebenden Person. Dazu gehören Eingangsbestätigungen, Protokolle und Berichte. Gerne stehen wir auch für persönliche Treffen zur Verfügung, um Hinweise direkt entgegenzunehmen.
  • Darüber hinaus halten wir Sie stets auf dem Laufenden über etwaige Änderungen in der Rechtslage. Wir beantworten gerne Ihre Fragen zur Optimierung des Meldesystems und liefern Ihnen regelmäßige Auswertungen zu den eingegangenen Meldungen.

Diese Leistung ist in unserer Datenschutz-Dienstleistung inkludiert.

Für ein unverbindliches Angebot und weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Einrichtung eines effektiven Hinweisgeber-Meldesystems zu unterstützen.